Gemeinderat; Sitzung vom 7. März 2022 und 14. März 2022; Kurzmitteilungen

18. März 2022
Kurzmitteilungen der Politischen Gemeinde Birmensdorf enthalten Informationen über Beschlüsse von öffentlichem Interesse und wesentlichen Gemeindeangelegenheiten, die kommunale Ausstrahlung haben. Die Kurzmitteilungen erscheinen in der Regel nach jeder Sitzung des Gemeinderates.

Urnenabstimmung vom 15. Mai 2022

Als wahlleitende Behörde hat der Gemeinderat die Urnenabstimmung betreffend die Kreditbewilligung von brutto CHF 4'428'000 (inkl. MwSt) für die Instandstellung der Becken im Schwimmbad Geren auf den 15. Mai 2022 angeordnet.

Grüngutentsorgung; Verzicht auf Composäcke per 1. April 2022

Immer häufiger werden in den Composäcken nicht kompostierbarer Fremdstoff wie Plastik, Verpackungsmaterial jeglicher Art, sowie stapelweise gebrauchte Blumentöpfe gezielt in Composäcken abgepackt und dem Grüngut mitgegeben. Da Kompostieranlagen anschliessend zunehmend Schwierigkeiten haben die Fremdstoffe aus dem Grüngut zu entfernen und Qualitätskompost herzustellen, haben sich in den letzten Jahren diverse Gemeinden, so auch die Gemeinde Birmensdorf, entschieden auf die Composäcke zu verzichten.

In Birmensdorf wird für die Grüngutentsorgung keine separate Gebühr erhoben. Diese Aufwände werden mit der Grundgebühr verrechnet. Damit steigt leider die Gefahr, dass im Grüngut auch Hauskehricht entsorgt wird.

Birmensdorf akzeptiert daher ab dem 1. April 2022 keine Composäcke mehr.

Kein Plastik im Grüngut, "denn nur grün ist Grüngut gut".

Bei Nichteinhaltung werden die Grüngutcontainer nicht mehr geleert.

Urnenabstimmung vom 28. November 2021; Erwahrung

Gegen die Genehmigungen der Totalrevision der Schulgemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde Birmensdorf-Aesch, der Totalrevision der Statuten des Zweckverbandes Feuerwehr Birmensdorf-Aesch, des Zweckverbandes Gemeindezentrum Brüelmatt und des Zweckverbandes Kläranlage Birmensdorf sowie der Genehmigung des Ausbauprojektes der Kläranlage Birmensdorf und Bewilligung des erforderlichen Kredites von brutto CHF 10'495'000.00 (exkl. MwSt) an der Urnenabstimmung vom 28. November 2021 sind keine Rechtsmittel ergriffen worden, und der Gemeinderat hat die Entscheide erwahrt.

Ersatz Wasserleitung an der Zürcherstrasse

Als flankierende Massnahmen zum Autobahnbau wurde in Birmensdorf der Verkehrsraum entlang der Hauptachse Zürcherstrasse vor gut 10 Jahren neu gestaltet. Aufgrund der Schäden bezüglich der Pflästerungen im Abschnitt im Zentrum ab Bachstrasse und bis Poststrasse wird das kantonale Tiefbauamt für den Kanton als Strasseneigentümer eine bauliche Sanierung im Sommer 2022 vornehmen.

Der Gemeinderat hat dem vom kantonalen Tiefbauamt vorgeschlagenen Vorgehen zugestimmt. Die Gemeinde koordiniert mit dem Vorhaben den Ersatz der Wasserleitung. Weiter muss die Gemeinde für die Pflästerungen einen Anteil der Kosten übernehmen.

Die Bauarbeiten sind ab Anfang Juni 2022 in Etappen vorgesehen und werden bis Ende September 2022 dauern. 

Mit den direkt betroffenen Anstössern nimmt das vom kantonalen Tiefbauamt beauftragte Ingenieurbüro swr+ ab sofort Kontakt auf.

Sobald der erarbeitete Projektplan vorliegt werden das kantonale Tiefbauamt und die Gemeinde im Birmensdorfer und auf der Website die Anstösser und die Bevölkerung dazu weiter informieren.

Ersatz Wasserleitung an der Waffenplatzstrasse

Die Wasserleitung in der Waffenplatzstrasse ab Landi-Silo bis zum Kasernengebiet stammt aus dem Jahr 1977. Damals wurden Duktilgussleitungen verbaut, die eine sehr schlechte Alterungsbeständigkeit aufweisen. Häufige Rohrbrüche mit dem Risiko weiterer Schäden und Betriebsunterbrüche sind die Folge davon. Deshalb ist die Wasserleitung in erster Priorität zu erneuern. Der Gemeinderat hat dafür gebundene Kosten für die Wasserleitung von CHF 141'200.00 bewilligt und die Arbeiten an drei Unternehmen vergeben.

Die Bauarbeiten sind ab Ende März 2022 vorgesehen.

Aktivierung und Ermächtigung Gemeindeführungsorgan (GFO)

Infolge des Kriegsausbruchs in der Ukraine hat der Gemeinderat vorsorglich das Gemeindeführungsorgan (GFO) aktiviert und dazu ermächtigt, selbstständig erforderliche Massnahmen zu treffen, die die Versorgungsplanung vorantreiben. Dazu gehören die Bereitstellung der Infrastruktur und der personellen Ressourcen für die Betreuung der Schutzbedürftigen. Die damit verbundenen Kosten sind als gebundene Ausgaben zu bezeichnen.

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