Arbeitgeber die ausländische Arbeitnehmer beschäftigen (Ausweis B) können über folgenden Link die Quellensteuertarife selbst ermitteln. Bei Fragen wenden Sie sich an das Kantonale Steueramt Zürich, Abt. Quellensteuer, (Tel. 043 259 37 00).

Arbeitgeber sind verpflichtet, unabhängig vom Arbeitsort aller ausländischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz oder Aufenthalt in der Gemeinde, die eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausüben, Quellensteuer abzuziehen. Die Abrechnung erfolgt über das Kantonale Steueramt Zürich, Abt. für Quellensteuer, Bändliweg 21, 8090 Zürich (Tel. 043 259 37 00).

Weitere Informationen zur Quellensteuer

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