Mit der Betreibungsauskunft kommt man auf einfache und kostengünstige Weise zu einer aussagekräftigen Information zum Kreditrisiko eines Vertragspartners. Ob Sie nun einem Kunden Dienstleistungen gegen Rechnung erbringen, oder Waren auf Kredit liefern, es empfiehlt sich in jedem Fall, vor Abschluss des Geschäftes eine Auskunft aus dem Betreibungsregister einzuholen.
Wenn Sie selber ein Bankdarlehen aufnehmen, eine Wohnung mieten, sich einbürgern lassen wollen, oder auf Arbeitssuche sind, kommen Sie ebenfalls nicht um eine Betreibungsauskunft herum.

Auskunft über eine Drittperson
Es muss ein aktuelles Interesse glaubhaft gemacht werden. Als Interessennachweis eignen sich z.B. schriftliche Verträge, Bestellungen, Anfragen, Offerten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Mahnschreiben und dergleichen. Es genügt, wenn Sie dem Betreibungsamt eine Fotokopie vorlegen. Die Auskunft wird nur schriftlich erteilt.

Selbstauskunft
Eine Betreibungsauskunft über Sie selber wird Ihnen am Schalter des Betreibungsamtes (Zürcherstrasse 24, 8903 Birmensdorf) gegen Ausweisvorlage ausgestellt. Sie kann auch auf dem Postweg gegen Rechnung verschickt werden. Dazu ist aber ein schriftliches Auskunftsgesuch erforderlich und es muss dem Betreibungsamt eine Ausweiskopie eingereicht werden. Ein hilfreiches Antragsformular finden Sie hier.

Inhalt und Umfang der Betreibungsauskunft
Der Betreibungsregisterauszug enthält eine Aufstellung über alle während den zurückliegenden fünf Jahren im Betreibungskreis verzeichneten Betreibungen. Ebenfalls ist daraus die Zahl der beim ausstellenden Betreibungsamt verzeichneten, unverjährten und noch nicht getilgten Verlustscheine aus Pfändungen ersichtlich. Konkurse sowie Verlustscheine aus Konkursen werden nur aufgeführt, sofern sie dem ausstellenden Amt gemeldet worden sind.

Kosten der Betreibungsauskunft
Die Gebühr für eine schriftliche Betreibungsauskunft beträgt CHF 17.00. Bei einer Postzustellung wird zusätzlich das Porto verrechnet. Wenn von einer Betreibungsauskunft mehrere Originale (z.B. für Wohnungsbewerbungen) gewünscht werden, so ist für jedes zusätzliche  Exemplar eine Schreibgebühr von CHF 8.00 zu bezahlen.

Preis

17.00

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Nummer Name Inkrafttreten
600.1 Gebührenverordnung 21. November 2017 21. November 2017
600.11 Gebührentarif 18. Dezember 2017 18. Dezember 2017