Adressänderung/Umzug
Zuständiges Amt: Einwohnerdienste Sind Sie innerhalb unserer Gemeinde umgezogen? Gemäss Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) ist ein Umzug der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug zu melden.
Für Schweizerbürger benötigen wir folgende Unterlagen:
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist von 14 Tagen eine Ordnungsbusse gemäss § 1 Ziff. 14 Bst. a der Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren von CHF 100.00 zur Folge haben kann. Preis: gratis / zuzüglich Mutationsgebühr Ausländerausweis Online-DiensteMit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 1211.5 kB).
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