Der Ombudsmann nimmt Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern gegen kantonale Behörden und Amtsstellen - und wo zuständig auch gegen Gemeinden - entgegen, prüft sie und bemüht sich durch Vermittlung um eine einvernehmliche Lösung. Rechtlich zwingende Anordnungen (Entscheidungen, Verfügungen, Massnahmen) trifft er jedoch nicht; das bleibt Sache der Rechtsmittelinstanzen (Einsprache- und Rekursbehörden, Verwaltungsgericht) bzw. Aufsichtsbehörden. Die Rechtsgrundlage für die Institution Ombudsmann findet sich im Verwaltungsrechtspflegegesetz § 87 ff.

Der Ombudsmann ist eine unabhängige Persönlichkeit und nur dem Kantonsrat gegenüber verantwortlich, von dem er auch ernannt wird.
Adresse des Ombudsmanns
Ombudsmann des Kantons Zürich
Forchstrasse 59
8032 Zürich 
Tel. 044 269 40 70 / Fax 044 269 40 79
E-Mail: ombudsmann@ombudsmann.zh.ch

Weitere Informationen finden Sie mit zahlreichen Links unter www.ombudsmann.zh.ch