Begehren um Eröffnung des Konkurses im Sinne von Art. 166 SchKG sind zu richten an:

Bezirksgericht Dietikon
Einzelgericht im summarischen Verfahren
Bahnhofplatz 10, Postfach
8953 Dietikon

Dem Konkursbegehren ist der Zahlungsbefehl sowie die Konkursandrohung im Original beizulegen.

Das Formular „Gesuch um Eröffnung des Konkurses“ kann hier heruntergeladen werden.

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