Wir bereiten die Wahlen und Abstimmungen vor und senden den Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen zu. Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Abteilung Einwohnerdienste.

Am Abstimmungssonntag zählt unser Wahlbüro die eingegangenen Zettel und ermittelt das Wahl- oder Abstimmungsresultat.

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die Gesamtresultate des Kantons finden Sie auf www.kanton.zh.ch und die des Bundes auf www.admin.ch.

easyvote - Einfach und veständlich informiert
easyvote will die Wahl- und Stimmbeteiligung der 18- bis 25-Jährigen langfristig auf 40% erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, stärkt easyvote das politische Interesse und die Bürgerpflicht durch Förderung von Gesprächen sowie die Verbreitung von Informationen zu Abstimmungen, Wahlen und konkreten politischen Themen.

Durch einfache und neutrale Abstimmungs- und Wahlinformationen und politische Bildung reduziert easyvote die materielle Überforderung.

Detaillierte Informationen über easyvote sowie die Video-Clips zu den aktuellen Abstimmungsvorlagen finden Sie hier.

«VoteInfo»: Die Abstimmungs-App des Kantons Zürich
Die App «VoteInfo» informiert Sie über alle eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Vorlagen und liefert an Abstimmungssonntagen ab 12.00 Uhr Hochrechnungen und laufend aktualisierte Ergebnisse.

Sie haben die Möglichkeit, bei den Einstellungen verschiedene Push-Meldungen zu aktivieren, um sich daran erinnern zu lassen, abzustimmen, oder sich über die erste Hochrechnung für den Kanton Zürich oder das Endergebnis informieren zu lassen.

Kostenlos erhältlich im App Store und bei Google Play.

Urnenstandorte

  • Einwohnerdienste, Gemeindehaus, Eingang A
    Ab Montag vor der Abstimmung während den Schalteröffnungszeiten
  • Gemeindehaus Eingang A
    Abstimmungssonntag von 09:00 bis 10:00 Uhr
  • Briefkasten beim Gemeindehaus
    letzte Leerung am Abstimmungssonntag um 10:00 Uhr

Stimmabgabe

Für die Stimmabgabe sind ausschliesslich die amtlichen Stimm-/Wahlzettel zu verwenden. Diese müssen durch die stimmberechtigte Person eigenhändig und handschriftlich ausgefüllt oder geändert werden.

Stimmabgabe an der Urne

Auch bei der persönlichen Stimmabgabe an der Urne muss der Stimmrechtsausweis unterschrieben sein.

Stellvertretung

Die Stimmberechtigten können sich durch eine andere stimmberechtigte Person vertreten lassen. Die vertretene Person erklärt ihr Einverständnis zur Vertretung durch Unterzeichnung des Stimmrechtsausweises. Der Stellvertreter muss gleichzeitig seinen eigenen, unterschriebenen Stimmrechtsausweis abgeben. Niemand darf mehr als zwei Personen vertreten.

Briefliche Stimmabgabe

Für die briefliche Stimmabgabe sind die Angaben auf dem Stimmrechtsausweis zu beachten. Die Kuverts sind bis spätestens am Dienstag vor der Abstimmung der Gemeindeverwaltung zuzustellen, sodass sie vor der Schliessung der Wahl- und Abstimmungslokale eintreffen. Später eintreffende Sendungen fallen ausser Betracht.

Bitte beachten Sie das Dokument "Tipps zur korrekten Stimmabgabe"

Voraussetzungen

Alles Wissenswerte zum Stimm- und Wahlrecht finden Sie hier oder auf Ihrem Stimmrechtsausweis.

Zugehörige Objekte

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Tipps zur korrekten Stimmabgabe (PDF, 90.63 kB) Download 0 Tipps zur korrekten Stimmabgabe
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