Gemeindeversammlungen
Informationen
- Voraussetzungen
Zur Gemeindeversammlung sind alle Interessierten eingeladen. Über die politischen Rechte verfügt und damit stimmberechtigt ist, wer
- Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger ist,
- das achtzehnte Altersjahr zurückgelegt hat,
- in der Gemeinde Birmensdorf politischen Wohnsitz hat und
- von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen ist.
Die Geschäfte werden vier Wochen vor der Gemeindeversammlung in der Rubrik massgebende amtliche Publikationen sowie im "Birmensdorfer" angekündigt. Die Anträge und Akten liegen vor der Versammlung im Gemeindehaus Birmensdorf zur Einsicht auf; die Anträge und Akten der Sekundarschulgemeinde Birmensdorf-Aesch zusätzlich im Gemeindehaus Aesch.
Die Resultate der Gemeindeversammlung finden Sie hier oder sind auf der eidgenössischen VoteInfo-App (kostenlos erhältlich im App Store und bei Google Play) abrufbar.
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Dokumente
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GV 2023-11-28, beleuchtender Bericht gelayoutet | Download | 0 | GV 2023-11-28, beleuchtender Bericht gelayoutet |
Politische Gemeinde Birmensdorf, Budget 2024 | Download | 1 | Politische Gemeinde Birmensdorf, Budget 2024 |
Sekundarschulgemeinde Birmensdorf-Aesch, Budget 2024 | Download | 2 | Sekundarschulgemeinde Birmensdorf-Aesch, Budget 2024 |
Personalverordnung (PVO), Entwurf | Download | 3 | Personalverordnung (PVO), Entwurf |