Wer sich in Birmensdorf aufhält, ohne seinen auswärtigen Wohnsitz aufzugeben, hat sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle zum Wochenaufenthalt anzumelden und einen Aufenthaltsausweis der Wohnsitzgemeinde zu hinterlegen. Die Jahresgebühr für den Wochenaufenthalt beträgt CHF 100.00.

Ausreichend begründet wird ein Wochenaufenthalt bei:
• Studium (Hochschule, Universität)
• befristeter Arbeitsaufenthalt/Berufsausbildung/Lehre
• Saison- bzw. Sommer- und Winteraufenthalt
• Hotel- und Pensionsaufenthalt
• Heim-, Anstalts- oder Klinikaufenthalt

Anderweitige Beanspruchung des Wochenaufenthaltes müssen Sie eingehend begründen. Wir bitten Sie dazu, den Fragebogen für Wochenaufenthalter auszufüllen oder persönlich bei der Einwohnerkontrolle vorzusprechen.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist von 14 Tagen eine Ordnungsbusse gemäss § 1 Ziff. 14 Bst. a der Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren von CHF 100.00 zur Folge haben kann.

Aufenthaltsausweis

Der Aufenthaltsausweis wird in der Regel für den Wochenaufenthalt (Zweitwohnsitz) in einer anderen Gemeinde benötigt. Bitte erkundigen Sie sich zuerst bei der Einwohnerkontrolle der entsprechenden Gemeinde über die Anmeldeformalitäten für den Wochenaufenthalt.

Sie können hier direkt einen Aufenthaltsausweis bestellen. Die Einwohnerkontrolle stellt das gewünschte Dokument aufgrund der Angaben im Einwohnerregister aus und sendet es Ihnen mit einer Rechnung zu.

Preis: 100.00 Fr.

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