Wochenaufenthalt

Wer sich in Birmensdorf aufhält, ohne seinen auswärtigen Wohnsitz aufzugeben, hat sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle zum Wochenaufenthalt anzumelden und einen Aufenthaltsausweis der Wohnsitzgemeinde zu hinterlegen. 

Ausreichend begründet wird ein Wochenaufenthalt bei:
• Studium (Hochschule, Universität)
• befristeter Arbeitsaufenthalt/Berufsausbildung/Lehre
• Saison- bzw. Sommer- und Winteraufenthalt
• Hotel- und Pensionsaufenthalt
• Heim-, Anstalts- oder Klinikaufenthalt

Anderweitige Beanspruchung des Wochenaufenthaltes müssen Sie eingehend begründen.

Die Anmeldung müssen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vornehmen. Dazu benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Mietvertrag, Wohnungsausweis oder Einverständnis der Wohnungsverwaltung
  • Arbeitsvertrag / Studienbescheinigung

Zudem muss noch der Fragebogen für Wochenaufenthalt ausgefüllt werden. 

Die Jahresgebühr für den Wochenaufenthalt beträgt CHF 100.00.

 

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