Waffenerwerbsschein
- Kopie eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte; für Ausländer mit Bewilligung in der Schweiz, Kopie des Ausländerausweises;
- Für Personen mit Wohnsitz im Ausland und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung mit Wohnsitz in der Schweiz; eine amtliche Bestätigung ihres des Wohnsitz- bzw. Heimatstaates, wonach sie dort zum Erwerb der Waffen oder des/der wesentlichen Waffenbestandteils/e berechtigt sind.
Aktionen
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Bevölkerungsdienste | 044 739 16 45 | bevoelkerung@birmensdorf.ch |
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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