Abmeldung / Wegzug aus der Gemeinde Birmensdorf
Sie verlassen Birmensdorf? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute!
Ein Wegzug ist frühestens ein Monat vorher, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Wegzug bei den Einwohnerdiensten zu melden. Die Abmeldung kann persönlich bei uns am Schalter erfolgen.
Mit dem Online-Dienst eUmzugCHExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. können Sie Ihre An-, Ab- oder Ummeldung in einem Schritt erledigen.
Weitere Informationen zur Abmeldung finden Sie unter der entsprechenden Dienstleistung
Aktionen
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerdienste | 044 739 16 45 | einwohner@birmensdorf.ch |
| Name | Verantwortlich | Telefon |
|---|