Werkgebühren, Wasserzählerstand

Wasserzähler
Die Wasserzähler müssen einmal jährlich abgelesen werden. Sie erhalten einen Meldebrief, den Sie portofrei zurücksenden können. Nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie eine Jahresabrechnung der Werkgebühren. Wasserzähler die über Funk gesteuert sind, werden ohne Meldebrief direkt abgelesen. Bei Handänderungen von Liegenschaften findet keine automatische Ablesung statt. Der Wasserzählerstand muss rechtzeitig gemeldet werden.

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