Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern, Merkblatt
Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen werden aufgefordert, die Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Strassen- bzw. Wegraum hineinragen, zurückzuschneiden.
Weitere Informationen finden Sie in nachfolgendem Merkblatt.
Zugehörige Objekte
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Merkblatt - Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern (PDF, 177.1 kB) | Download | 0 | Merkblatt - Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern |