Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern, Merkblatt

19. September 2024

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen werden aufgefordert, die Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Strassen- bzw. Wegraum hineinragen,  zurückzuschneiden. 

Weitere Informationen finden Sie in nachfolgendem Merkblatt.

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