Adress- und Datensperre

Eine Adress- und Datensperre kann kostenlos bei der Einwohnerkontrolle beantragt werden. Bei erfolgter Adresssperre werden keine Auskünfte mehr an private Personen und Institutionen erteilt.

Weiterhin Anspruch haben:
•Amtsstellen
•Private Personen, die nach §22 des Informations- und Datenschutzgesetzes ein Interesse glaubhaft machen können (z.B. durch Vorliegen eines Kreditvertrages etc.)

Die Errichtung einer Adress- und Datensperre kann bei uns schriftlich beantragt werden. Füllen Sie dazu das Onlineformular "Adresssperre" aus und senden Sie es an:

Einwohnerdienste
Stallikonerstrasse 9
8903 Birmensdorf

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