Nach Ablauf von 12 Monaten darf der ausländische Ausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet werden.
Ausnahmen:
Personen, die berufsmässig in der Schweiz immatrikulierte Motorfahrzeuge der Kategorien C, C1, D und D1 führen möchten, benötigen vor Antritt den schweizerischen Führerausweis der entsprechenden Kategorie der ersten berufsmässigen Fahrt.
Wer mit Fahrzeugen der Kategorien B, B1, C, C1 oder F berufsmässig Personen transportieren will, benötigt einen schweizerischen Führerausweis sowie die entsprechende Bewilligung. Führerausweis bzw. Bewilligung müssen vor Antritt der ersten Fahrt erworben werden.
Hier finden Sie den Link vom Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich für das Gesuch um Umtausch eines ausländischen Führerausweises herunterzuladen.