Abmeldung, definitiver Wegzug ins Ausland (für Ausländer)
Bei einer Wiedereinreise in die Schweiz sind folgende Punkte zu beachten:
- Besteht eine Visumspflicht, ist vor der Einreise bei der schweizerischen Auslandsvertretung bzw. beim zuständigen kantonalen Migrationsamt das entsprechende Visum einzuholen (Art. 5 Abs. 1 lit a AuG).
- EU / EFTA-Staatsangehörige, welche sich auf das Freizügigkeitsabkommen berufen können, benötigen zur Einreise in die Schweiz einen heimatlichen Ausweis (Reisepass oder gültige Identitätskarte) (Art. 1 Abs. 1 Anhang I FZA, Art. 7 und 8 VEP).
- Je nach Nationalität und Aufenthaltsgrund wird eine "Zusicherung zur Aufenthaltsbewilligung" benötigt (Art. 5 Abs. 3 AuG)
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerdienste | 044 739 16 45 | einwohner@birmensdorf.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|