Abfallarten
Altglas
Wohin mit dem Altglas? Der Gang zum Container ohne Kopfzerbrechen: Blaue oder gar rote Flaschen - sowie Flaschen, deren Farbe man nicht eindeutig definieren kann - gehören ins grüne Loch. Grün oder Braun? Bei Zwischentönen nicht lange studieren sondern ins grüne Loch einwerfen. Keramik- oder Tonscherben (Tassen, Teller, usw.) gehören in eine Schuttmulde (Mineralische Abfälle, Grubengut) und haben wie andere Abfälle im Glascontainer nichts zu suchen. Sie beeinträchtigen und verteuern die Entsorgung unnötigerweise. Defekte Glühbirnen und Trinkgläser gehören in den Kehricht oder wie Fensterglas und Spiegel zu den mineralischen Abfällen. Verpackungsglas, wie Konfi- und Gurkengläser sind im Glascontainer willkommen. Deckel und Verschlüsse sind zu entfernen. Papieretiketten können dran bleiben. Nicht zwingend, aber rücksichtsvoll: |
Wichtig |
Spiegel- und Fensterglas sowie Porzellan, Ton und Steingut gehören nicht ins Altglas sondern sind während den bedienten Öffnungszeiten bei den mineralischen Abfällen zu entsorgen oder der Kehrichtabfuhr mitzugeben. Achtung Ruhestörung! |
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Sammelstellen | Glassammelstelle Sternen, Sammelstelle Breite | |
Produkte | Altglas (Flaschen-/Bruchglas), Bierflaschen, Brillengläser, Bruchglas (Flaschen), Einmachgläser, Einwegflaschen aus Glas, Flaschen, Ganzglas, Glas (Bruchglas), Glasflaschen, Hohlglas, Infusionsflaschen leer, Joghurtglas, Konfitürenglas, Konservenglas, Kosmetikflaschen leer aus Glas, Ölflaschen leer aus Glas, gereinigt; Rauchglas (zu Grünglas), Retourflaschen, Retourgläser, Trinkglas, Weinflaschen |
Altmetall
Altmetall wird während den bedienten Öffnungszeiten in der Sammelstelle Breite entgegengenommen.
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Altpapier
Altpapier ist nur gebündelt, keine Tragtaschen oder lose, bis 07:00 Uhr beim Kehrichtplatz am Strassenrand bereitzustellen.
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Altöl
Speiseöl und Mineralöl (Motorenöl u.dgl.) darf nicht in den Abfluss geschüttet werden. Bringen Sie Ihre Ölresten zur Sammelstelle Breite.
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Aluminium
Saubere Alufolien, Aluminiumverpackungen wie Spray-, Crème- und Alu-Getränkedosen, Vorhangschienen und Alu-Pfannen (auch mit Teflonbelag) können im entsprechenden Sammel-Container entsorgt werden.
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Autobatterien
Autobatterien müssen an den Fachhandel oder an Entsorgungsunternehmen mit entsprechender Bewilligung zurückgegeben werden. Der Handel ist zur kostenlosen Entgegennahme verpflichtet, sofern er diese Art von Batterie im Sortiment führt. |
Autopneus
Autopneus können (meist gegen Gebühr) bei den Verkaufsstellen zurückgegeben werden.
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Batterien
Batterien werden an allen Verkaufstellen zurückgenommen.
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Bauschutt
Bauschutt ist nicht brennbar und wird von der ordentlichen Abfuhr ausgeschlossen. Bauschutt muss einer Sonderdeponie zugeführt werden.
Zum Beispiel:
Loacker Swiss Recycling AG
Industriestrasse 3
8903 Birmensdorf
Telefon 044 823 11 11
www.loacker.ch
Computer, Büro- und Unterhaltungselektronik
Alle elektrischen und elektronischen Altgeräte samt Zubehör können an den Verkaufsstellen gleichartiger Geräte kostenlos zurückgegeben werden, auch ohne Neukauf und unabhängiger Marke. (Rücknahmepflicht!)
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Fensterglas
Fensterglas darf nicht der Glassammlung zugeführt werden!
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Grüngut (Biogene Abfälle)
Haushalt- und Kühlgeräte
Alle elektrischen und elektronischen Haushaltgeräte sowie Kühlgeräte, Kühltruhen etc. können an den Verkaufsstellen gleichartiger Geräte kostenlos zurückgegeben werden, auch ohne Neukauf und unabhängiger Marke. (Rücknahmepflicht!)
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Hauskehricht
Brennbare, nicht wieder verwertbare Siedlungsabfälle wie Kunststoff, Holz, Verbundverpackungen, Windeln, Kleintiermist, Katzenstreu, Glühbirnen usw. werden mit der Kehrichtabfuhr entsorgt.
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Karton
In die Kartonsammlung gehören Wellkarton und alle Arten von unbeschichteten Kartonverpackungen wie Schachteln, Früchte- und Gemüsekartons, usw.
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Leuchstoffröhren, Energiesparlampen
Neonröhren, Fluoreszenzlampen und Energiesparlampen können bei den Verkaufsstellen zurückgegeben werden.
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Mineralische Stoffe
Geschirr, Fensterglas, Blumentöpfe und -kisten, Steine, Ziegel, Keramik und Backsteine gehören zum Grubengut. Dies wird in der Sammelstelle Breite während den bedienten Öffnungszeiten entgegen genommen
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PET-Flaschen
PET-Flaschen gehören in die Sammelbehälter bei den Verkaufsstellen.
Tipps | Drücken Sie die PET-Flaschen flach. Sie helfen, Platz zu sparen. |
Skis, Skischuhe, Snowboards und Surfbretter
Skis, Skischuhe, Snowboards und Surfbretter sind via Sperrgutabfuhr zu entsorgen oder während den bedienten Öffnungszeiten in der Sammelstelle Breite vorbei zu bringen.
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Sonderabfälle (Chemikalien, Farben, Lacke, Putzmittel)
Sonderabfälle wie
sind für die Umwelt besonders gefährlich und deshalb sorgfältig zu entsorgen. Zurück zum Handel
Bitte beachten Sie unsere jährliche Entsorgungsaktion für Sonderabfälle aus Haushaltungen! Sollten Sie das Sonderabfallmobil in Birmensdorf verpasst haben, können Sie Ihren Sonderabfall auch in einer Nachbargemeinde entsorgen. Angaben zu Zeit und Ort für die Sammelaktion finden Sie unter https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/abfall-rohstoffe/abfaelle/sonderabfall.html#75234601
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Sperrgut
Brennbare, sperrige Gegenstände werden mit Sperrgutmarken (6kg / 1 Marke) versehen und donnerstags der Kehrichtabfuhr mitgegeben. Metallene Teile sind zu entfernen. Die Sperrgutmarke ist bei der Abteilung Bevölkerungsdienste sowie bei der Drogerie Treib erhältlich.
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Styropor
Kleinmengen Styropor (bis 25 Liter) können in der Sammelstelle Breite während den Öffnungszeiten gratis abgegeben werden.
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Textilien und Schuhe
Zu den separat gesammelten Textilien zählen saubere, tragbare Kleider und Schuhe, Vorhänge, Tisch-, Haushalt- und Bettwäsche, Gürtel, Taschen, Daunenbettwaren, Stofftiere in gut verschnürten Säcken.
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Tierkadaver
Fleischabfälle (Innereien, Knochen, Fett) und Schlachtnebenprodukte (Häute, Borsten, Federn) gehören in die Kadaversammelstelle bei der Kläranlage Birmensdorf. Kleintierkadaver können bei der regionalen Kadaversammelstelle (Kläranlage Birmensdorf) kostenlos abgegeben werden. (In dringenden Fällen nach Absprache mit der Kläranlage Tel. 044 737 24 40) Abholung durch Abdecker während der Bürozeit: Tel. 044 737 24 63 Einzelne tote (Heim-) Tiere bis 10 kg dürfen auch auf privatem Grund vergraben werden; sie sind mit mindestens 50 cm Erde zu bedecken. |
Weihnachtsbaum
Weihnachtsbäume oder Äste sind biogene Abfälle. Sie können der normalen Grüngutabfuhr mitgegeben werden.
Weissblech
In die Separatsammlung gehören Stahl- und Weissblechdosen (Konservendosen) sowie die Deckel von Konfitüren- und anderen Lebensmittelgläsern und andere Kleinteile aus Stahlblech. Nicht in die Stahlblechsammlung gehören Farbdosen mit eingetrockneten Farbresten und Spraydosen (auch leere); sie sind als Sonderabfall zu entsorgen.
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Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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740.1 | Abfallverordnung 18. September 2018 | 18. September 2018 |
740.12 | Gebührentarif zur Abfallverordnung 19. November 2018 | 1. Januar 2019 |
Name | Telefon | Kontakt |
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Infrastruktur | 044 739 16 44 | infrastruktur@birmensdorf.ch |