9. Juni 2026, 19.30 Uhr

Kontakt

Céline Haller, Gemeindeschreiberin
praesidiales@birmensdorf.ch

Informationen

Voraussetzungen

Zur Gemeindeversammlung sind alle Interessierten eingeladen. Über die politischen Rechte verfügt und damit stimmberechtigt ist, wer

  • Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger ist,
  • das achtzehnte Altersjahr zurückgelegt hat,
  • in der Gemeinde Birmensdorf politischen Wohnsitz hat und
  • von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen ist.

Die Geschäfte werden vier Wochen vor der Gemeindeversammlung in der Rubrik massgebende amtliche Publikationen sowie im "Birmensdorfer"Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. angekündigt. Die Anträge und Akten liegen vor der Versammlung im Gemeindehaus Birmensdorf zur Einsicht auf; die Anträge und Akten der Sekundarschulgemeinde Birmensdorf-Aesch zusätzlich im Gemeindehaus Aesch.

Die Resultate der Gemeindeversammlung finden Sie hier oder sind auf der eidgenössischen VoteInfo-App (kostenlos erhältlich im App StoreExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und bei Google PlayExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) abrufbar.

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GV 2026-06-09, Beleuchtender Bericht (PDF, 507 kB) Download 0 GV 2026-06-09, Beleuchtender Bericht
Politische Gemeinde Birmensdorf Jahresrechnung 2025 (PDF, 2.85 MB) Download 1 Politische Gemeinde Birmensdorf Jahresrechnung 2025
Sekundarschulgemeinde Birmensdorf-Aesch, Jahresrechnung 2025 (PDF, 3.39 MB) Download 2 Sekundarschulgemeinde Birmensdorf-Aesch, Jahresrechnung 2025